Taxizubehör
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Wir sind ihr kompetenter Partner in Sachen Taxiumrüstung und -zubehör. Als Vertriebspartner für HALE electronic und Kienzle Automotive stehen wir ihnen mit folgenden Ansprechpartnern gern zur Verfügung:
Jens Mehlhorn 0375/2717716 jens.mehlhorn@doerfelt-gmbh.de
Marcus Dörfelt 0375/271770 marcus.doerfelt@doerfelt-gmbh.de
Vereinbaren sie gleich einen Termin mit uns oder besuchen sie uns doch einfach mal. |
Taxameter / Wegstreckenzähler
Ob Standardtaxameter oder integriertes Spiegeltaxameter. Wir kümmern uns um den professionellen Einbau, Einstellung und eine auf Ihre Wünsche angepasste Programmierung. |
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Kienzle |
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Taxialarmanlagen
Immer sicher unterwegs
Der Gesetzgeber schreibt durch die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) eine Alarmanlage vor, die vom Fahrersitz aus betätigt werden kann. Damit diese im Zweifelsfall auch zuverlässig funktioniert sind unseren geschulten Mitarbeiter für Sie da. Sprechen Sie mit uns!
Funk- und Telefonsysteme
Damit Sie mit Ihrer Zentrale oder dem Kunden immer bestens verbunden sind, kümmern wir uns um Ihr Kommunikationssystem im Fahrzeug – ganz nach Kundenwunsch.
Dachzeichen
Verschiedenste Designs und optimalste Funktion, ob fest montiert oder abnehmbar.
Wir sind Ihr Partner in Sachen Dachzeichen. Gern beraten wir Sie weiter!
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Kienzle |
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*alle gesetzlichen Angaben ohne Gewähr
Ab 01.04.2016 wird auch in Sachsen das bisherige Verfahren der "Ersteichung" von neuen und erneut eingebauten Taxametern / Wegstreckenzählern durch ein privatrechtliches Konformitätsbewertungverfahren endgültig abgelöst. Damit steigen sowohl für uns als Umrüstbetrieb, als auch für Sie als Taxiunternehmer die Anforderungen erheblich.
Ablauf der Nachrüstung:
Pflicht zur Speicherung aller relevanter Daten ab 01.01.2017
Noch ein Thema beschäftigt aktuell alle Mietwagen- und Taxiunternehmer Ab 01.01.2017 muss jedes Taxi und jeder Mietwagen mit Speichermöglichkeit ausgerüstet sein.
Das heißt bei allen Taxametern und Wegstreckenzählern muss zusätzlich eine Schnittstelle zum Auslesen der relevanten Fahrdaten vorhanden sein bzw. nachgerüstet werden. Altgeräte bei denen keine Anpassung bzw. Aufrüstung möglich ist, müssen bis 31.12.2016 ausgetauscht werden. Die Nachrüstung der Schnittstelle bei bereits als Taxi oder Mietwagen genutzten Fahrzeugen ist kein Konformitätsverfahren notwendig. In solchen Fällen reicht eine Nacheichung durch das Eichamt völlig aus.
Als erfahrener und von der Eichdirektion anerkannter Fachbetrieb für die Umrüstung von Taxis und Mietwagen beraten wir Sie kompetent zu den Fragen, wie eine Umrüstung nach den neuen Gesetzgebungen erfolgen kann.
Ihr Ansprechpartner
Jens Mehlhorn
Telefon: 0375/2717716 E-Mail: jens.mehlhorn@doerfelt-gmbh.de
>>Oder über das Anfrageformular <<
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