TÜV / AU
Bei uns im Haus nach §29,49a der StVO in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Wir machen Ihnen ein Angebot damit Sie bestens auf die HU/AU vorbereitet sind, natürlich zu gewohnten Toppreisen!
TÜV oder AU fällig? – Dann bringen Sie ihr Auto einfach zu uns!
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Das sollten Sie mitbringen:
- Fahrzeugschein/Zulassung
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für nachgerüstete Teile und Komponenten
Nur noch mit Plakette?
…dann kommen Sie zu uns. Wir haben den Überblick! In diversen Städten dürfen nur noch Autos mit grüner Plakette fahren. Fährt man ohne Umweltplakette in solche Gebiete werden hohen Geldstrafen und sogar Punkte fällig.
>> Überblick über die Umweltzonen in Deutschland
BO-Kraft? – Wir sind ihr Partner!
Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr wurde die „BO-Kraft“ erlassen. Diese gilt für alle gewerblichen Personenbeförderer. So unterliegen grundsätzlich Omnibusse, Taxen und Mietwagen die der Personenbeförderung dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchungen zusätzlich den Prüfungen der BO-Kraft. |